Internationaler Forschungspreis der Stadt Braunschweig Stadt Braunschweig Stichwort Braunschweigpreis Postfach 3309 D-38023 Braunschweig
Telefon: +49 (0)531 470-3770 Telefax: +49 (0)531 470-4445 e-mail: braunschweigpreis@braunschweig.de Internetadresse: http://www.braunschweigpreis.de oder http://www.braunschweigprize.de
Preis: Braunschweig Preis
Dotierung: Der Braunschweig Preis ist mit 50.000 EUR dotiert. Er ist für die Forschungs- bzw. Entwicklungsarbeit einer Preisträgerin/eines Preisträgers - im Falle einer Gruppenbewerbung für die
Gruppe- vorgesehen. Der Preis kann mit einer Einladung der Preisträgerin/des Preisträgers zu einem Forschungsaufenthalt oder einer Lehrtätigkeit an einer Forschungseinrichtung in Braunschweig verbunden werden.
Vergabeturnus: alle 2 Jahre
Teilnehmer: teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, keine juristischen Personen, Firmen oder sonstige Institutionen. Nicht teilnahmeberechtigt sind Personen, deren Entwicklungsarbeit den
Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen unterliegt oder vom Arbeitgeber in Anspruch genommen wurde oder noch in Anspruch genommen werden kann oder in sonstiger Weise dem Arbeitgeber zusteht. Dies gilt
nicht, wenn der Arbeitgeber sich mit der Bewerbung des Arbeitnehmers um den Braunschweig Preis einverstanden erklärt. Ansprüche des Arbeitgebers werden dadurch nicht berührt.
Jury: Führungspersönlichkeiten aus den Bereichen Forschung, Politik und Wirtschaft
Preisverleihung für: der Braunschweig Preis wird für hervorragende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten verliehen, die ein großes Anwendungspotential in sich tragen und fachübergreifende
Fragestellungen, Methoden und Erkenntnisse verschiedener Wissenschaftszweige aufeinander beziehen. Es sind vor allem Konzepte und Lösungen in Form von Produkten oder Verfahren gefragt, die nicht allein kurzfristig
wirtschaftlichen Nutzen bringen, sondern einen konkreten Beitrag zu einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung der Lebensgrundlagen des Menschen leisten. Das Forschungsergebnis/die Entwicklung sollte nicht
älter als zwei Jahre sein.
Letzte Änderung / Last modified 10.Juni 2002
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